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26. Oktober 2012 5 26 /10 /Oktober /2012 06:36

Zu den Rechtsformen von Unternehmen, zur interessengerechten Rechtsformwahl und zum Nutzen von passenden Rechtsformstrukturen sowie zu Überlegungen von Haftungsproblemen und zu den steuerrechtlichen Wirkungen wird nachfolgend ein kleiner Überblick gegeben. Der Rechtsform-Praktiker Dr. jur. Horst Werner Göttingen gibt über die Rechtsformmöglichkeiten von Unternehmens-Rechtsträgern nach Handels- und Gesellschaftsrecht auch Anhaltspunkte unter dem Blickwinkel der erleichterten Zugänglichkeit zur Finanzierung am Kapitalmarkt ( siehe unter www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die UG als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft "ohne Kapital" ist nicht kapitalmarktfähig und bleibt deshalb bei der nachfolgenden Betrachtung außen vor ( landläufig wird die UG im Volksmund als "Arme-Leute-GmbH" bezeichnet, weshalb diese Rechtsform am Beteiligungsmarkt nicht beliebt ist ). Akzeptiert am Kapitalmarkt sind die OHG, die KG, die GmbH, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA, die Genossenschaft und der wirtschaftliche Verein sowie die rechtsfähige Stiftung.

Zur Auswahl von Rechtsformen stellt das deutsche Gesellschafts- und Handelsrecht eine Vielzahl von Unternehmensformen unter verschiedenen wählbaren Gesichtspunkten und Interessen zur Verfügung. Neben der privatrechtlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) gibt es die nach Handelsrecht im Handelsregister registrierten kaufmännischen Personenhandelsgesellschaften ( OHG, KG ) mit juristischen "Eigenständigkeiten" ( z.B. der Kontofähigkeit der Kommanditgesellschaft ), die Annäherungen an juristische Personen haben ( z.B. die Möglichkeit zur Sachfirmen-Gebung). Die Kapitalgesellschaften als juristische Personen sind in gesonderten Gesetzen wie dem GmbH-Gesetz, dem Gesetz über Aktiengesellschaften oder dem Genossenschafts-Gesetz geregelt.

Für die Gründung einer Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches ( siehe §§ 105 ff HGB ) oder die Übernahme einer vorgegründeten Gesellschaft kommen nach Dr. Horst Werner, Göttingen als Rechtsformen sowohl die Offene Handelsgesellschaft OHG, die Kommanditgesellschaft, die GmbH , die GmbH & Co KG und die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung in Betracht. Die GmbH & Co KG als sogen. doppelstöckige Gesellschaft verbindet die Vorteile einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit den steuerlichen Vorteilen des Einkommensteuerrechts der Verrechnung von positiven mit negativen Einkünften. Bei der OHG haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt und sind sämtlichst im Handelsregister eingetragen.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA ) ist eine eher selten gebräuchliche Rechtsform. Die Vorstände der KGaA sind haftende "Komplementäre" und die nichthaftenden Gesellschafter sind hier keine Kommanditisten, sondern Aktionäre.

Wegen der Fungibilität und der kostenfreien Übertragung der Aktien-Anteile und wegen des Standings und der Reputation ist die Aktiengesellschaft zur Aufkapitalisierung am Kapitalmarkt am besten geeignet. Die Aktiengesellschaft ist die klassische kapitalmarktfähige Rechtsform, die allen Größenordnungen und Strukturen gewachsen ist. Mit ihren dreigliedrig aufgebauten Organen von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung hat die Aktiengesellschaft zudem eine auch international tragfähige, anerkannte Unternehmensstruktur. Die Aktien als Eigentümer- und Wertanteile können als Inhaber-Stammaktien ausgegeben werden, so dass sie namenslos sind oder als Namensaktien emittiert werden. Die Inhaberaktien können zu jeder Zeit innerhalb der Aktionäre oder einer Familie oder an Dritte formfrei übertragen werden, ohne dass dies mit festen Daten irgendwo amtlich dokumentiert wird. Aktien können anonym gehalten und transferiert werden.

Die Kommanditgesellschafts-Anteile können ebenfalls formfrei und somit kostenfrei übertragen werden. Allerdings sind die Kommanditgesellschafter immer im Handelsregister namentlich genannt.
GmbH-Anteile müssen dagegen notariell beurkundet übertragen werden, so dass immer Notarkosten für die Übertragung anfallen. Zudem müssen die GmbH-Gesellschafter in den Gesellschafterlisten jährlich dem Handelsregister mitgeteilt werden.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wäre auch für ein Private Placement von Mezzaninekapital oder für einen späteren Börsengang zur weiteren Aufkapitalisierung von Vorteil, da diese Rechtsform den besten Ruf am Beteiligungs- und Kapitalmarkt genießt. Steuerliche Vor- und Nachteile ergeben sich bei der Rechtsform-Auswahl zwischen einer Kapitalgesellschaft als GmbH oder AG nicht, so dass dieser Gesichtspunkt bei der Rechtsformwahl einer der Kapitalgesellschaften unbeachtet bleiben kann. Beide Kapitalgesellschaftsformen unterliegen dem Körperschaftsteuergesetz.

Die Wahl einer Personengesellschaft, die dem Einkommensteurerrecht untersteht, wäre für einen Kapitalmarkt-Zugang schon aus Haftungsgründen der persönlich haftenden Gesellschafter weniger zu empfehlen. Sie kommt im Wesentlichen bei geschlossenen Fonds ( Immobilienfonds, Schiffsfonds, Solarfonds, Filmfonds etc. oder Gesamthandsgemeinschaften ) in der Rechtsform der sogen. doppelstöckigen Gesellschaft als GmbH & Co KG in Betracht. In Einzelfragen erteilt der im Gesellschaftsrecht promovierte Dr. jur. Horst Werner in Göttingen gern kostenfreie Vorab-Auskünfte unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei konkreter Anfrage.

 

 

 

 

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24. Oktober 2012 3 24 /10 /Oktober /2012 08:01

Steuervorteile für Anleger bei Beteiligungsanlagen sind nach dem Steuerrechtler Dr. jur. Horst Werner durch Vertragsgestaltung erzielbar. Dazu werden nachfolgend steuerliche Hinweise zu Steuererleichterungen für Anleger und Investoren bei der Zeichnung von Mezzaninekapital gegeben. Mit der Privatplatzierung von mezzaninen Beteiligungsformen und wertpapierlosen Vermögensanlagen wie stillem Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehenskapital oder Kommanditanteilen läßt sich deshalb nicht nur für Betriebe die Unternehmensfinanzierung bankenunabhängig bewerkstelligen ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ), sondern bei entsprechender Gestaltung auch Steuern sparen oder es lassen sich Steuerzahlungs-Verpflichtungen in die Zukunft verschieben. Die Steuersparmöglichkeiten bei Kommanditanteilen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind ein gesondertes Thema, was hier außer Betracht bleiben muss; es wird aber auf die steuerliche Darstellung von Dr. Horst Werner zu den gewerblichen Einkünften mit den Möglichkeiten der Gewinn- und Verlustverrechnung auf www.finanzierung-ohne-bank.de verwiesen.

Mezzanine Beteiligungsanlagen beinhalten bei richtiger Gestaltung nicht unerhebliche Steuervorteile: Die Anleger müssen z.B. die Erträgnisse bzw. Gewinnausschüttungen auf Mezzaninekapital gem. § 20 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) als Einkünfte aus Kapitalvermögen ( ab dem 01. 01. 2009 als Abgeltungssteuer mit max. 25 % plus Soli-Zuschlag ) erst im Zeitpunkt des Geldzuflusses von Gewinnen bzw. beim Mittelabfluss aus dem Unternehmen versteuern. Die Abgeltungsteuer wird in der Form der Quellensteuer ( d.h. an der "Quelle" bei dem ausschüttenden Unternehmen im Wege des Vorwegabzuges erhoben, so dass das Unternehmen verpflichtet ist, für den Anleger bei Gewinnausschüttungen gleich die Abgeltungsteuer einzubehalten und diese direkt zugunsten des Anlegers an das Finanzamt abzuführen ). Dem Investor ist von dem Unternehmen über die für ihn gezahlte Abgeltungsteuer eine Steuerbescheinigung zur Vorlage bei seinem Wohnsitzfinanzamt auszustellen. Dem Anleger wird dann die gezahlte Abgeltungsteuer auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet.

Werden die Auszahlungen von Gewinnerträgen zunächst im Unternehmen belassen und zeitlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, findet auch erst später eine Versteuerung mit eventuellen Steuererleichterungen statt. Solche Steuervorteile können z.B. auch bei einer Genussrechts-Emission erreicht werden, wenn die Gewinnausschüttungen endfällig zum Ablauf der Beteiligung gezahlt werden und der Anleger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalerträge z.B. das Rentenalter erreicht hat. Ab dem Rentenalter unterfällt der Anleger regelmäßig einem wesentlich geringeren Grenzsteuersatz. Wer als Rentner einen Grenzsteuersatz von z.B. 21 % hat, erhält die Differenz zu den gezahlten 25 % Abgeltungsteuer erstattet.

Das Prinzip kann wie bei den bekannten, sogen. Null-Kupon-Anleihen auch bei Null-Kupon-Genussrechten angewandt werden. Ferner ist die Abgeltungsteuer eine endgültige Höchststeuer, so daß die Gewinnausschüttungen auch im Einkommensteuer-Nachtragsverfahren nicht höher als mit 25% zu versteuern sind. Besteht ein geringerer Grenzsteuersatz als 25%, wird die Differenz erstattet. Nähere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

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23. Oktober 2012 2 23 /10 /Oktober /2012 03:25

Das bekannte Finanzierungs-Seminar mit Dr. jur. Horst Werner können interessierte Unternehmer für den 20. Febr. 2014 vormerken und online oder telefonisch oder per Fax buchen. Das Finanzierungs-Seminar findet wieder mit interessanten Finanz-Referenten in Göttingen statt. Die im November 2013 voll ausgebuchte Finanztagung wird also von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) am 20. Febr. 2014 in Göttingen erneut durchgeführt. Aufgrund zahlreicher Unternehmer-Wünsche ( 37 zufriedene Finanzworkshop-Besucher im November 2013-Finanzseminar ! ) hat Dr. jur. Horst Werner das nächste Finanzierungsseminar auf Donnerstag, den 20. Febr. 2014 angesetzt. Zahlreiche Seminarteilnehmer in der November-Finanztagung hatten sich zu dem Seminarverlauf äußerst positiv geäußert. Das Finanzierungs-Seminar in Göttingen mit den Referenten RA Ph. Didier, Bankdirektor a.D. K.-D. Hildebrand und Kapitalmarktrechtler Dr. jur. Horst Werner zur kapitalmarktorientierten, bankenfreien Unternehmensfinanzierung und zur Kapitalbeschaffung über ein Private Placement zum Beteiligungskapital ohne Banken findet wieder im Göttinger Best Western Parkhotel Ropeter statt. Informationen zum Februar-Finanzierungsseminar 2014 und zur Anmeldung finden Interessenten auf www.finanzierung-ohne-bank.de auf der Unterseite "Seminare" mit näheren Informationen zu der angekündigten Finanztagung.

Das Finanzierungsseminar mit dem Finanzpraktiker und Bilanzjuristen und finanzierungspraktiker Dr. jur. Horst Werner stellt ausführlich die Strukturen und verschiedenen Formen der alternativen Unternehmensfinanzierungen, der Beteiligungsfinanzierung und des Mezzanine-Kapitals (stimmrechtsloses Kapital für Unternehmen), des Anleihekapitals und der Nachrangdarlehen sowie der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung ( auch durch Sacheinlage ) dar.

Die Finanzierungs-Tagung gibt Praxishinweise zu alternativen, externen Finanzierungsformen, zur (Eigen-)Kapitalbeschaffung bzw. Beteiligungsfinanzierung, zur Kapitalerhöhung auch in Zeiten der Finanzmarktkrise, zur Bilanzierungs-Optimierung zwecks Verbesserung des Bankenratings ( z.B. zur Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital, zur Umschuldung ohne Bank und zur Unternehmensfinanzierung durch Sacheinbringung ), beschreibt intensiv den Ablauf einer Kapitalbeschaffungs-Maßnahme ( auch einer Small-Capital-Platzierung bis ca. € 3.000.000,- ohne BaFin-Kapitalmarktprospekt ), erläutert die möglichen Beteiligungsstrategien und geht schließlich auf die Finanzkommunikation und das Online-Finanzmarketing sowie die praktische Platzierung als Mittel der Investorengewinnung ein. Dabei wird auch auf das Vermittlerrecht für Finanzinstrumente ( den § 32 KWG und den neuen § 34 f GewO ) eingegangen.

Das Recht der Beteiligungs-Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen und der Kapitalmarktprospekte über Wertpapiere mit entsprechender Kapitalmarktaufsichts-Billigung der BaFin zur Privatplatzierung wird ebenso ausführlich dargestellt wie das vollkommen prospektfreie qualifizierte Nachrangdarlehen.

Auf der Webseite www.finanzierung-ohne-bank.de unter dem Menüpunkt "Seminare" erhalten Interessenten die Übersicht über das Vortragsprogramm und die Finanzreferenten auf der Unternehmer-Finanzierungs-Tagung: Von der Unternehmensfinanzierung ab € 50.000,- für KMU´s als Small-Capital-Finanzierung ohne BaFin mit Finanzierungsantrag und ab € 3 Mio. bis zu € 200 Mio. mit BaFin-Billigung für mittlere Unternehmen über ein Private Placement am Kapitalmarkt. Auskünfte erteilt zusätzlich Dr. jur. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

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22. Oktober 2012 1 22 /10 /Oktober /2012 03:56

Anonyme Tafelgeschäfte mit Wertpapieren zur Geldanlage sind nach Definition und rechtlicher Kommentierung von Dr. jur. Horst Werner ( Göttingen ) gesetzlich nicht verboten; allerdings sind diese durch festgelegte Betragsgrenzen im Geldwäschegesetz erheblich im Einzel-Volumen eingeschränkt. Tafelgeschäfte sind im landläufigen Verständnis Wertpapiergeschäfte, die im Investmentbereich auch als Schaltergeschäfte ( „over the counter“ ) bezeichnet werden. Tafelgeschäfte als Wertpapiergeschäfte werden direkt mit dem Wertpapier-Emissionsunternehmen oder am Bankschalter getätigt. Der Erwerber erhält die Wertpapiere in effektiven Stücken Zug um Zug gegen Barzahlung des Kaufpreises ohne Depot-Einbuchung ausgehändigt. Als Tafelgeschäfte werden solche Vertragsdurchführungen genannt, bei denen mindestens einer der Vertragspartner anonym bleibt. Jeder von uns erledigt täglich solche Tafelgeschäfte ohne es zu wissen, nämlich wenn er in ein Ladengeschäft geht und einkauft. Zum Empfang der Ware wird nur bar an der Kasse bezahlt, ohne dass der Käufer sich ausweisen oder identifizieren lassen muss ( der Käufer bleibt anonym ): das ist ein Tafelgeschäft.

Wertpapiere von Unternehmen zwecks Finanzierung können also in einem gesetzlich freigestelltem Rahmen für anonyme Tafelgeschäfte eingesetzt werden. Tafelgeschäfte sind also Bargeschäfte: Ware gegen Geld. Der Begriff Tafelgeschäft ist am bekanntesten im Zusammenhang mit Wertpapier-Tafelgeschäften und steht als Begriffs-Synonym für Wertpapiergeschäfte über den Ladentisch. Zum Wertpapier-Tafelgeschäft bedarf es entsprechender Inhaberpapiere, bei denen nach der gesetzlichen Vermutung derjenige als Eigentümer gilt, der faktisch das Papier in den Händen hält , also (Besitz-)Inhaber des Papiers ist. Wertpapiere haben Geldcharakter, die wie Geldscheine einen bestimmten Wert verbriefen. Auch Geldscheine geben eine ( fast unwiderlegliche ) Eigentumsvermutung demjenigen, der den Geldschein in den Händen  hält - also im Besitz hat.

Das Wertpapiergesetz regelt Inhalt und Struktur von Wertpapieren inklusive der Eigentumsvermutung. Wertpapiere wie z.B. Aktien oder Anleihen können, müssen aber nicht in einem physischen Papier verbrieft sein. Aktien und Anleihen sind deshalb heutzutage aus Vereinfachungsgründen überwiegend urkundsfrei ( wie z.B. reines Buchgeld ). Während der Geldinhaber bei der Bank oder bei der Bundesbank eine Anspruch auf Auszahlung seines Buchgeldes in Form von physischen Geldscheinen hat, hat z.B. der Aktionär nach Aktienrecht keinen Anspruch auf Verbriefung seiner Aktien. Er kann also keine physischen Stücke beanspruchen. Bei Tafelgeschäften dagegen sind physische Wertpapierstücke unerläßlich. Denn Tafelgeschäfte sind anonyme Verkaufsgeschäfte mit dem Inhalt: Geld für Warengegenstand als Zug-um-Zug-Bar-Geschäft. Der Warengegenstand beim Wertpapier-Tafelgeschäft sind die physischen, papierexistenten Stücke mit den ausgewiesenen Nennwerten oder bei den Stückaktien mit den rechnerischen Anteilen.

Wertpapierurkunden haben - so erläutert es der Wertpapierspezialist Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) - einen sogen. Mantel und Bogen und dienen deshalb mitunter auch zur Durchführung von sogen. Tafelgeschäften, die gesetzlich zulässig sind. Tafelgeschäfte mit Wertpapieren werden auch vom Steuerrecht ( § 43 a EStG ) mit einer erhöhten Abgeltungsteuer von 35% akzeptiert, wobei diese in der Form der Quellensteuer vom Unternehmen einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen ist. Für anonyme Tafelgeschäfte werden Inhaberpapiere und keine Namens-Wertpapiere benötigt.

Wertpapiere ( nicht nur ) für Tafelgeschäfte bestehen aus zwei Urkunden: dem sogen. Mantel als dem eigentlichen Wertpapier mit dem Beteiligungsbetrag und dem Dividenkoupon, der die periodisch wiederkehrenden Gewinnansprüche bzw. die Zinsansprüche verbrieft, zur Auszahlung der jährlichen Gewinn- oder Zinsanteile ( auch im "wertpapierdeutsch" Bogen genannt ). Der Mantel verbrieft dabei nach Wertpapierrecht das Forderungs- und Mitgliedschaftsrecht des Wertpapierinhabers. Die Textinhalte und das Format sind durch das Wertpapiergesetz vorgegeben. Die graphische Gestaltung dieser Mäntel und die Fälschungssicherung unterliegt den gemeinsamen Grundsätzen der Wertpapierbörsen für den Druck von börsenfähigen Wertpapieren. Zum Druck sind nur bestimmte Druckereien, die auch Geldnoten drucken, autorisiert; wie etwa die Bundesdruckerei in Berlin oder Gieseke & Devrient in München.

Die Bestimmungen besagen, dass Wertpapiere ( ob Einzelurkunden, Sammelurkunden oder Globalurkunden ) im Format DIN A 4 gedruckt werden müssen. Zudem gibt es weiterführende Bestimmungen, wann das Querformat und wann das Hochformat verwendet werden soll: Das Querformat wird bei Stammaktien und Investment-Fondsanteilen verwendet. Das Hochformat ist bei Vorzugsaktien, Pfandbriefen, Genussscheinen oder Inhaberschuldverschreibungen ( Bonds ) zu verwenden. Die Wertpapierverbriefung in einzelnen physischen Wertpapierurkunden als sogen. Mäntel verliert seit Jahren immer mehr an Gebräuchlichkeit. Viele Emissionsunternehmen gehen dazu über, das Forderungs- und Mitgliedschaftsrecht in einer Globalurkunde mit der ISIN- / WKN-Nr. zu verbriefen und bei der Clearstream Banking AG in Frankfurt /Main zur Depotabwicklung zu hinterlegen.

Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)” vom 25. 10. 1993 gilt nunmehr in der Neufassung vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690) Diese Gesetzesneufassung wurde wiederum mit einer Reform zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Geldwäscheoptimierungsgesetz; BGBl I S. 2959) ersetzt. Im Geldwäschegesetz, das auch für Kapitalanlagen und insbesondere für Tafelgeschäfte gilt, werden nicht nur die Freigrenzen bestimmt, sondern insbesondere enthält das Geldwäschegesetz bestimmte gesetzliche Anweisungen an Berufsgruppen, hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche spezielle Vorkehrungen wie die Aufzeichnung von Einzahlungen über 15.000 Euro oder bestimmte Identifizierungen vorzunehmen. Daneben regelt der § 2 Geldwäschegesetz präventiv Verpflichtungen für Banken, Versicherungen, Unternehmer, Spielbankbetreiber und Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer, bei Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsanzeige zu erstatten. Gesetzgeberische Überlegungen, die Geldwäsche-Freigrenze herabzusetzen ( z.B. auf Euro 2.500,- ) wurden bisher nicht umgesetzt.

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19. Oktober 2012 5 19 /10 /Oktober /2012 02:13

Customer Placements sind aufgrund des Vertrauensvorsprungs bei den eigenen Kunden nach Dr. jur. Horst  Werner, Göttingen im Rahmen der bankenfreien Finanzierung zielführend. Customer Placements sind eine Unterform der bekannten "Family-and-Friends-Platzierung"; es geht um die Kunden-Platzierung. Der Private-Placement-Berater Dr. Horst Werner ( Göttingen / Stuttgart ) hält eine Beteiligungsplatzierung bei den eigenen Kunden und Geschäftspartnern für einen erfolgreichen Vertriebsweg. Hotels, Gastronomiebetriebe, Versandhäuser, Online-Shops etc. sind für ein Customer Placement ideal aufgestellte Unternehmen, da sie den unmittelbaren persönlichen Zugang zum bereits bekannten Kunden haben. Einzelhandelsgeschäfte können eine Kapitalplatzierung sogar direkt über den Ladentisch bei ihren Käufern durchführen. Diese Kundennähe mit Vertrauensvorsprung nutzten z.B. die Fa. Carrots & Coffee KG, die Großbäckerei-Kette Heberer und die Kaffeerösterei Contigo Trade Fair GmbH, was wegen des Platzierungserfolges für andere Unternehmen nachahmenswert ist. Die Fa. Contigo GmbH hat die Kapitalbeschaffung zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung über das Customer Placement durch Kapitaleinwerbung bei den eigenen Kunden ( Private Placement with customers ) hervorragend mit der richtigen, einfühlsamen und überzeugenden Kundenansprache durchgeführt; was seit einem Jahr auch der Großbäckerei-Gruppe Heberer aus Hessen gelingt.

Eine Reihe von Unternehmen haben wie z.B. auch die von Dr. Werner betreute Fa. Carrots & Coffee KG aus Hannover ihre unorthodoxe Kapitalbeschaffung für die Unternehmensfinanzierung ohne Bankenkredite über eine Privatplatzierung durch die Ansprache von eigenen Kunden in ihren Geschäftsräumen realisiert. Seit Mitte 2011 holte sich z.B. das Unternehmen Heberer das erforderliche Investitionskapital durch die Direktplatzierung von Inhaberschuldverschreibungen ( Anleihen ) . Diese Anleihen wurden unmittelbar in den Geschäftsfilialen der Ladenkette mit einem Aufsteller von Angebots-Flyern neben der Kasse über den Ladentisch verkauft. Beide genannten Unternehmen boten einen Festzins von 7 % per anno. Durch diese Direktvermarktung konnten die Unternehmen beim Wertpapierverkauf das KWG-rechtliche Emittenprivileg nutzen und waren vom § 32 KWG freigestellt. 

Die Fa. Contigo GmbH, bei der die Anleihe-Bedingungen und Verkaufsunterlagen von Dr. Horst Siegfried Werner, Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erarbeitet worden waren, hatte über das Customer Placement von 170 Stammkunden insgesamt Euro 3 Mio. bekommen. In der Finanzkommunikation wurde als Beispiel mit dem Werbeslogan “Investition ins goldene Handwerk” geworben.
Die Heberer-Gruppe konnte über Euro 6 Mio. Anleihekapital durch die Kunden-Platzierung an der Ladentheke einspielen. In der Finanzkommunikation ( u.a. mit Werbeflyern direkt neben der Ladenkasse in einem Aufsteller positioniert ) wurde mit dem Werbeslogan “Investition ins goldene Handwerk” geworben. Der Mut zum Customer Placement wurde voll belohnt.

Die Fa. Contigo GmbH ( Verkauf von Röstkaffee und Kunsthandwerk aus der Dritten Welt ) besteht seit über 10 Jahren und die Bäckereigruppe Heberer wurde schon 1891 gegründet. Beide Unternehmen können also auf einen langjährig erfolgreichen Geschäftsverlauf verweisen, was auf verantwortungsvoll betriebene und seriöse Geschäftsmodelle hindeutet. Für die Kunden als Kapitalgeber sind daher die Kapitalanlagerisiken vergleichsweise gering und überschaubar. Gleichwohl wurden die Anleger bei der Fa. Contigo GmbH auch über ein mögliches Totalverlust-Risiko sowohl in den Beteiligungsunterlagen als auch zusätzlich im Zeichnungsschein belehrt. Das Customer Placement war somit für alle von Dr. Horst Werner betreuten Unternehmen ein großer Erfolg mit vielen Millionen platziertem Anleihekapital.





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17. Oktober 2012 3 17 /10 /Oktober /2012 02:41

Das deutsche Wirtschafts- und Finanzsystem hat – so behauptet es der Wirtschafts- und Steuerrechtler Dr. Horst Siegfried Werner, Göttingen - einen für die Zukunft der nachhaltigen Staatsfinanzierung und der privaten Kapitalversorgung erforderlichen Reformbedarf. Insbesondere dann, wenn sich die Welt um Deutschland herum radikal wandelt, sind auch einschneidendere Systemveränderungen in Anpassung an die zukünftigen Realitäten unumgänglich. Bisher fehlen überzeugende Antworten auf das umfassende Problem der zukünftigen Kapitalversorgung von Staat, Unternehmen und Bürgern:

(1) Der Staat behilft sich bei der Deckung seines Kapitalbedarfs seit Jahrzehnten über den Weg der ständigen Neuverschuldung und dem Verstecken von finanziellen Verpflichtungen in zahlreichen ausgegliederten Schattenhaushalten und Schattentöpfen ( Bad-Boxes ). Zudem tauchen zukünftige (Pensions-)Verpflichtungen des Staates in keiner volkswirtschaftlichen Bilanz als Rückstellungen auf. Damit beruht die Kapitalversorgung des Staates nur auf Kredit-Drogen, die unweigerlich zum Kollaps führen werden. Wie ein solcher Kollaps abläuft, kann jeder abends in den Nachrichten an den Lehr-Beispielen von Griechenland und Portugal sehen. Diese Staaten haben jedoch den großen Vorteil, dass „weiße Ritter“ ( ESM-Rettungsschirme ) zur Seite springen können. Deutschland dagegen kann international niemand bei der Kapitalversorgung helfen.

(2) Die Kapitalversorgung der mittelständischen Unternehmen als das Rückgrad der deutschen Wirtschaft und damit als die Träger des deutschen Sozial- und Steuereinkommens-Systems leiden unter einer kränkelnden, oligopolgeschützten, zinspreisüberteuerten Bankenwelt. Ein KWG-geschütztes Bankensystem, das über das internationale Investmentbanking und den Casino-Kapitalismus jeden Bezug zur Realwirtschaft verloren hat und auch mit den regionalen Banken nur noch als Abzocker-Branche ( z.B. sittenwidrig überteuerte Dispo-Zinsen und KK-Zinsen von bis zu 18 % ) im Volksbewusstsein registriert wird, kann zukünftigen bezahlbaren Kapitalversorungs-Erfordernissen nicht genügen.

(3) Die Bürger als abhängig Beschäftigte und Arbeitnehmer können zu einem Großteil nicht von ihren Arbeitseinkünften auskömmlich leben und ebensowenig für das Alter vorsorgen, so dass der Weg für mindestens die Hälfte der deutschen Haushalte in die Altersarmut vorgezeichnet ist. Somit ist auch die Kapitalversorgung der Bürger bedroht.

Das deutsche Wirtschaftssystem scheint an Haupt und Gliedern zu kränkeln. Keine Ebene der staatlichen Wirtschaftseinheiten und Zellen des Gemeinwesens ( Bund, Länder und Gemeinden, die Unternehmen und die Menschen ) sehen in der Kapitalversorgung und der Kapitalverteilung in eine national positive Zukunft. Wo das endet, zeigt uns Griechenland: Die Reichen flüchten und die Armen bleiben in Arbeitslosigkeit, Hunger und Unterversorgung zurück.

Deutschland braucht weitsichtige, vorausschauende Reformen, die die unzweifelhaft vorhandene, sich stets vergrößernde Problemdynamik „anpackt“ und bremst.

Anregungen gäbe es u.a. bei der Reform des Geld- und Bankensystems z.B. mit der Abänderung des Kreditwesengesetzes ( KWG ), das faktisch eines der letzten Monopolgesetze in Deutschland ist. Einlagen- und Kreditgeschäfte können nur Banken tätigen, die gleichzeitig den Zugang zu billigen Zentralbankgeldern haben. Das Bankengesetz KWG ursprünglich zum Schutz von Anlegern und Kapitalverkehr gedacht, ist heute ein Freiraumgesetz für manipulative und betrügerische Casino-Machenschaften ( Lehmann-Pleite, Subprime Betrügereien, Euribor-Zinsmanipulationen, Geldwäsche von internationalen Bankhäusern, flüchtende Steuerhinterziehung über Banken-Transfers, sittenwidrige Zins-Übervorteilung etc., etc., etc. Alles harte Nachrichten-Fakten aus den letzten drei Jahren !). Niemand braucht mehr den "Schutz" des KWG-Monopols.

Und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB benötigt ein schützendes Wirtschaftssystem die Entflechtung von systemrelevanten Banken, damit der „kleine Steuerzahler“ nicht abermals für Großbanken-Pleiten in dreistelliger Milliardenhöhe herhalten muss. Ein "weiches Trennbankensystem", wie es Steinbrück vorgeschlagen hat ( eine Aufspaltung von Investmentbanking und Geschäftsbanking unter einer einheitlichen Banken-Konzernholding – z.B. Deutsche Bank Holding unter einheitlicher Konzernleitung ) beseitigt das Steuerzahler-Haftungsrisiko nicht. Es kann dem Bürger mit einer Rente von z.B. Euro 1.000,- mtl. abzgl. Krankenversicherung ( 870,- netto mtl.) nicht zugemutet werden, davon eventuell noch ( faktisch ) einen Banken-Notgroschen z.B. für HRE-Pleiten abgeben zu müssen.

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16. Oktober 2012 2 16 /10 /Oktober /2012 06:30

Die Unternehmensfinanzierung beinhaltet definitorisch die Zuführung von Barkapital in die Unternehmenskasse bzw. auf das Unternehmenskonto oder die Einbringung von Sacheinlagen zur Erhöhung des Unternehmenskapitals. Die Unternehmensfinanzierung mit Barliquidität dient für Investitionen, für den Zahlungsverkehr zur Bedienung der laufenden Kosten und für die Erfüllung von Geldforderungen von Lieferanten, Geschäftsausstattern und sonstigen Gläubigern mit den erforderlichen Geldmitteln. Die Unternehmensfinanzierung dient damit der Kapitalversorgung von Betrieben und Gewerbeeinheiten zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten. Die Unternehmensfinanzierung kann mit und ohne Banken; mit und/oder ohne Kreditverschuldung umgesetzt werden; z.B. kann die Kapitalaufnahme zur Unternehmensfinanzierung auch mit kapitalmarktnahen Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen oder Kommanditeinlagen etc. geschehen..

In Zeiten der globalen Wirtschafts- und Konjunkturkrise einschließlich der Kreditvergabe-Stockung bei den Banken und in Zeiten der Liquiditätsverknappung durch das verlorene Vertrauen der Banken untereinander sowie in Zeiten der Störung des Inter-Bankenhandel sind alternative Kapitalisierungslösungen zur Unternehmensfinanzierung für mittelständische Unternehmen wegen der notwendigen Zukunftsinvestitionen im Wettbewerbskampf eine unternehmerische Existenzaufgabe. Die Unternehmensfinanzierung und die Kapitalbeschaffung bzw. die Liquiditätsversorgung werden in allen Unternehmen Prioritäts-Aufgaben. "Bedeutsamer denn je ist eine gleichmäßige Bilanzstruktur unter Ausschöpfung aller Kapital- und Finanzierungsquellen ohne Übergewicht des Kreditkapitals", so der Finanzjurist Dr. jur. Horst Werner aus Göttingen/Stuttgart. Je mehr verschiedene Finanzierungspartner mit unterschiedlichen Bilanzauswirkungen vorhanden sind, um so größer ist die Finanzierungs-Unabhängigkeit des Unternehmens. Neben die kreditorientierte Finanzierung muß die beteiligungsorientierte Finanzierung mit Eigenkapitalcharakter verstärkt in den Mittelpunkt treten. Zur Bewältigung zukünftiger Unternehmensfinanzierungs-Aufgaben ist ein interdisziplinär abgestimmtes Finanzmanagement erforderlich. Es ist sowohl der Bank- und Kreditfachmann als auch der Beteiligungskapitalexperte gefragt.

Die Struktur der Passivseite der Bilanz ( Beschreibung der Mittelherkunft )- abgebildet durch die Verschiedenartigkeit der Kapital-Vertragsgeber - entscheidet über die Selbständigkeit eines Unternehmens. Vom Finanzvolumen aus gesehen sollten die Eigenkapitalpartner, Kreditpartner, Leasingpartner und Factoringpartner ( zur Bilanzverkürzung zwecks Eigenkapitalerhöhung ) gut verteilt vorhanden sein. Es gilt - auch zur Unternehmenssanierung - eine diversifizierte Finanzierungsstruktur aufzubauen. Ein Übergewicht des Bankenkreditkapitals von z.B. mehr als 90% an der Bilanzsumme würde die Abhängigkeit von den Banken anzeigen. Alternative Finanzierungswege mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten bei differenzierten bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen sind unerläßlich. Auch der mittelständische Unternehmer braucht eine neue Finanzarchitektur ( sprich Kapitalgeberstruktur ), wenn er den Bestand und die Selbständigkeit seines Unternehmens sichern sowie eine Bankenabhängigkeit vermeiden will. 

Geld und Finanzierungen braucht jedes Unternehmen als Finanzkapital ebenso wie gute Mitarbeiter und motivierte Arbeitnehmer als sogen. Humankapital. Hat sich das Unternehmen schließlich für eine ergänzende Kapitalbeschaffung und damit für ein Private Placement bzw. eine Privatplatzierung entschieden, muss ein geeignetes Finanzierungsmodell / Beteiligungsmodell mit oder ohne Stimmrechtseinfluss entwickelt werden, das auf die speziellen Belange des Unternehmens, seiner Gesellschafter sowie der externen Kapitalgeber zugeschnitten ist. Die Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) berät Unternehmen und Gewerbebetriebe dabei, die Grundlagen für eine neue Finanzarchitektur zu legen und (Sanierungs-)Kapital bei einer Neuausrichtung des Geschäftsmodells zu beschaffen. Von Investoren und privaten Kapitalgebern lassen sich stimmrechtloses Beteiligungskapital ( = Mezzaninekapital ) als stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital oder privates Nachrang-Darlehenskaptial( http://www.emissionsmarktplatz.de ) beschaffen.

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14. Oktober 2012 7 14 /10 /Oktober /2012 18:14

Auswüchse der Verschwendung von Steuergeldern gibt es jährlich - so Dr. Horst Siegfried Werner als langjähriger Unternehmensfinanzierer des Mittelstandes ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) - durch die Fehlleitung von Fördergeldern und durch Subventionsfinanzierungen als verlorene Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe an Großkonzerne und Weltunternehmen. Dr. Werner spricht sich gegen die Vergabe von Fördermitteln und Subventionsgeldern für die ohnehin ertragsstarke Großindustrie, für Milliarden-Gewinn-Konzerne und für Weltunternehmen mit Milliardenumsätzen aus, während mittelständische Unternehmen das Nachsehen haben und nur schwer an Fördergelder herankommen. Konzerne wie VW, BMW, Siemens etc. erhalten immer wieder für Nieschen-Produktentwicklungen Kapital aus Subventionstöpfen des Bundes und der Länder. Es sind sogen. verlorene Zuschüsse ( nicht rückzahlbar ) aus Steuergeldern, obwohl diese Großunternehmen Milliarden-Gewinne machen. So erhielt z.B. der Shell-Konzern Euro 170.000,- Subvention, damit dieser "LED-Energiesparlampen für seine Tankstellen kaufen konnte". Und VW und E.on erhielten gemeinsam Euro 14,7 Mio. für die Entwicklung eines Elektroautos. Es kann nicht sein, dass der "kleine Mann" mit seinen Lohnsteuern und der Mittelständler die Großindustrie subventionieren, während kleine mittelständische Unternehmen bei Subventionsanträgen meistens abgeschmettert werden.

Der Staat verschwendet ( nicht nur durch missbräuchliche Subventionsgeld-Fehlleitung )  nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs jedes Jahr Steuergelder von rund Euro 25 Milliarden, die als Finanzierungsgelder in der mittelständischen Wirtschaft dringend benötigt würden und dort ein gewaltiges Konjunktprogramm entfachen würden. Auf das Ergebnis des Bruttoinlandsprodukts hätte es eine Wirkung von etwa plus 0,7 bis 1 %.

Allein die Großkonzerne VW, BMW und Siemens haben im letzten Jahr, so wird von Dr. Horst Siegfried Werner aus Göttingen berichtet, weit über hundert Millionen Euro an Förderkapital ohne Rückzahlungsverplichtung erhalten: Staatsausgaben für die Großindustrie, welche eine Fehlentwicklung in der Subventionspolitik sind. Subventionen sind geschenktes (Produktiv-)Kapital, welches wahrlich nicht die reichen und gewinnträchtigen Weltkonzerne erhalten sollten. Dieses Subventionskapital sollte ausschließlich den mittelständischen Unternehmen für innovative Produktentwicklungen und für die Beschaffung bzw. die Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt werden, so die eindeutige Auffassung von Dr. jur. Horst Werner Göttingen / Stuttgart.

Die Beschränkung der Subventionsvergabe auf den Mittelstand bei definierten Größenmerkmalen wäre auch rechtlich begründbar. Nach dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes müssen zwar alle Unternehmen den gleichen Zugang zu den staatlichen Subventionen haben. Aber der Staat muss nur Gleiches auch gleich behandeln. Er kann also Großunternehmern und Konzerne ab einer gewissen Kapitalkraft oder ab einem bestimmten Bilanzgewinn im Durchschnitt der letzten drei Jahre von Subventionen zugunsten der tatsächlich bedürftigen mittelständischen Unternehmen ausschließen. Siemens oder ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb mit zweihundert Mitarbeitern sind eben nicht gleich und nicht vergleichbar. Das die Subventionsbeschränkung noch nicht gesetzlich umgesetzt wurde, obwohl die Wirtschaftspresse dieses Thema immer wieder als ungerecht brandmarkte, ist ein Skandal der lahmen Berliner Bürokratie.


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13. Oktober 2012 6 13 /10 /Oktober /2012 03:47

Die Steuerbilanz ist nach Dr. Horst Werner (Göttingen) nicht nur zur Verminderung der Steuerlast zu erstellen, sondern muss auch bei Unternehmensfinanzierern der Zielerreichung einer Kapitalinvestition bzw. der Ausreichung von Finanzierungsmitteln dienlich sein. Der Bilanzberater Dr. jur. Horst  Werner mit Finanzierungsniederlassungen in Göttingen / Stuttgart nimmt nachfolgend zur bilanzrechtlichen Strukturgestaltungen, zu Bilanzierungs-Strategien und zu Bilanzoptimierungen zur vereinfachten Akquisition von Kreditkapital bei Banken und eigenkapitalähnlichen Mitteln auf den privaten Beteiligungsmärkten Stellung. In KMU´s als mittelständische Unternehmen findet nach Dr. Horst Siegfried Werner praktisch keine Bilanzpolitik zwecks Bilanzoptimierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter Nutzung aller Bilanzstrategien und Bilanzierungswahlrechte statt. Die Bilanzpolitik ist jedoch eine der wichtigen Gestaltungsmittel zur Vorbereitung einer Unternehmenspräsentation für eine Kreditfinanzierung bei Banken oder für eine Beteiligungsfinanzierung am Kapitalmarkt. Dabei geht es auch um die Ausschöpfung aller unternehmensinternen Finanzierungsressourcen. Bilanzen und Jahresabschlüsse werden von Steuerberatern nahezu ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten für das Finanzamt ( aber nicht für die Bank ) erstellt. Unter Anwendung aller steuerlichen Minimierungs- und Absetzungsmöglichkeiten werden die steuerwirksamen Erträge heruntergerechnet. Es entsteht ein steuervermeidender Jahresabschluß meist ohne Gewinnausweis ( aber kein finanzierungsoptimaler Jahresabschluß ). Die finanzierenden Kapitalgeber ( z.B. die finanzierenden Banken ) wollen jedoch genau etwas anderes sehen. So wird die Bilanz zwar finanzamtstauglich, aber finanzierungsschädlich. Diese Bilanzen taugen deshalb nur selten zur Vorlage bei den finanzierenden Banken oder bei kapitalgebenden Investoren.

In der zweiten Phase einer Jahresabschluss-Erstellung müßte immer auch ein Bilanzoptimierer den vorläufigen Jahresabschluß zur ( weiteren ) bilanzpolitischen Bearbeitung mit der Ausrichtung auf verbessernde Bilanzstrategien und die Bilanzgestaltung durch Bilanzierungswahlrechte erhalten. Dabei geht es z.B. um die Optimierung der Eigenkapitaldarstellung zur Verbesserung der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote ist bekanntlich eine der bedeutendsten Bilanzkennzahlen, die bei einem Rating über die Bonität eines Unternehmens entscheidet. Je besser die Eigenkapitalquote, desto höher ist auch die Bonität des Unternehmens, d. h. die Finanzierungsfähigkeit, sich durch zusätzliche und ergänzende Liquidität (beispielsweise Bankdarlehen) zu refinanzieren. Was nützt das beste Steuersparergebnis, wenn am Ende das Unternehmen finanzierungsunfähig ist und nicht einmal mehr Kapital zur Auftragsvorfinanzierung erhält. Ergebnis: Steuern null; aber Umsatz ebenfalls null !

In mehreren Fachaufsätzen und Finanzbüchern stellt Dr. Werner überblicksartig dar, wie mittelständische Unternehmen durch die Zuführung von Beteiligungskapital im Wege eines Private Placement am außerbörslichen Kapitalmarkt ihre Bonität und damit ihr Rating dauerhaft verbessern können. Insbesondere erläutert der Autor anschaulich die bilanziellen Vorteile des stillen Gesellschafts-, des Genussrechtskapitals als bilanzrechtliches Eigenkapital ( bei richtiger Vertragsgestaltung ) und privates Nachrangkapital als wirtschaftliches Eigenkapital.

Der Bilanzjurist Dr. Horst Werner ( Göttingen ) hat dem Unternehmer, der auf eine Verbesserung der Eigenkapitalquote seines Unternehmens angewiesen ist, jedoch weitaus mehr zu bieten. So erläutert Dr. Werner den Unternehmern im Beratungsgespräch in verständlicher Weise, wie einfach es ist, z.B. manche bilanzierte Verbindlichkeit mittels eines Debt-Equity-Swaps steuerneutral in Eigenkapital umzuwandeln. Die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital stellt eine wichtige bilanzpolitische Maßnahme dar. Ein besonderes Augenmerk wird darüber hinaus auf verschiedene Möglichkeiten zur Wertschöpfung im Wege der Unternehmensverschmelzung ( Fusion ) oder der Einbringung von Geschäftsanteilen ( Gesellschafteranteile ) als Sacheinlage oder der einfachen Sachkapitalerhöhung ( Einbringung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern ) gelegt.

Dr. Horst Siegfried Werner diente bereits zahlreichen Unternehmern mit einer Beratung über leicht realisierbare Maßnahmen zur Bilanzoptimierung auch durch die Nutzung von Bilanzierungswahlrechten oder z.B. die Steuerung von bilanzschonenden Geschäftsführerbezügen in Verbindung mit Erfolgstantiemen. Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) ist seit 32 Jahren im Bereich bilanz- und gesellschaftsrechtlicher Struk­turmaßnahmen sowie der Eigenkapitaloptimierung und Eigenkapitalbeschaffung von Finanzierungsmitteln von privaten Anlegern und Investoren z.B. durch Private Placements tätig.

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12. Oktober 2012 5 12 /10 /Oktober /2012 07:29

Newe Real Estate & Energy GmbH als Sachwert- und Wohnimmobilien-Dienstleister wurde von Dr. Horst Werner ( Göttingen / Stuttgart ) an den Beteiligungsmarkt zur Kapitalaufnahme begleitet. Das Geschäftsmodell der Newe Real Estate & Energy GmbH ist neruartig und in der Verbindung von innovativen Elementen mit einem Alleinstellungsmerkmal geprägt. Bei der Entwicklung des Unternehmenskonzepts stand die Überlegung im Vordergrund, das die Anschaffung von Wohnimmobilien gerade heute als einer der sichersten Bausteine im Vermögensaufbau gilt - zumal bei eigengenutzten Wohngebäuden - und dass der Wohnungs- und Häusermarkt als solches auch für Immobiliennternehmen zu einem lukrativen Betätigungsfeld wird. Ein Unternehmen, das diesen Markt mit dem Schwerpunkt Immobilien-Ratenverkauf erfolgreich für sich entdeckt hat, ist die neu gegründete und bundesweit aktive NEWE Real Estate & Energy GmbH ( www.newe-real-estate.com ). Der durch das fundierte Fachwissen der professionellen Gesellschafter branchenerfahrene Immobilienbestandhalter mit Sitz in Berlin setzt vor allem auf die Wertsteigerung von Immobilien durch Wertschöpfungsmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung – ein Geschäftsmodell, das sich seit Jahren erfolgreich bewährt hat.

Die NEWE Real Estate & Energy GmbH erwirbt Miethäuser, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser aus Zwangsversteigerungen in Deutschland und speziell in den neuen Bundesländern und unterzieht sie anschließend einer umfangreichen Modernisierung. Im Fokus steht dabei vor allem die energetische Sanierung – von moderner Solartechnik bis hin zum Wasserrecycling – durch die eine enorme Wertsteigerung der Objekte erreicht wird. Darüber hinaus achtet das Unternehmen auf günstige Konditionen im Ankauf und erzielt daraus besonders hohe Renditen, da der Quadratmeterpreis zwischen 500,- und maximal 1.000,- Euro schwankt, der Verkaufspreis nach (Energie-)Modernisierung pro Quadratmeter jedoch zwischen 750,- und 3.300,- Euro angesetzt werden kann.

Durch flexible Verkaufsstrategien ( Ratenkauf ) kann ein Käufer eine im Besitz der NEWE Real Estate & Energy GmbH befindliche Immobilie auch ohne das Hinzuziehen einer Bank erwerben. Ferner bietet das Unternehmen einen lösungs- und ergebnisorientierten Zwangsversteigerungsschutz für in der Krise befindliche Immobilieneigentümer bzw. eine befristete Immobilienübernahme gibt dem Eigentümer Zeit, seine finanzielle Situation neu zu ordnen. Die NEWE Real Estate & Energy GmbH erwirbt das Objekt und vermietet es an den Alteigentümer. Dieser hat zusätzlich die Möglichkeit, das Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückzukaufen.

Das innovative Immobilien-Knzept der NEWE Real Estate & Energy GmbH stellt vor dem Hintergrund des überzeugenden Risikomanagements ihrer erfahrenen Unternehmensgründer auf dem Immobilienmarkt ein vielversprechendes Angebot für renditeorientierte Investoren dar.

Investoren partizipieren direkt an der wirtschaftlichen Entwicklung der aufstrebenden NEWE Real Estate & Energy GmbH und verbinden den Inflationsschutz einer zuverlässigen Sachwertanlage mit der Aussicht auf weit überdurchschnittliche Erträge. Bei unterschiedlichen Laufzeiten von 5 Jahren bei den Genussrechten und 7 Jahren bei den stillen Beteiligungen werden Ausschüttungen von bis zu 8% p.a. erzielt. Die Inhaberschuldverschreibung ( Anleihe ) wird mit einer Laufzeit von 8 Jahren bei einem Festzins von 7 % p.a. angeboten. Informationen und das ausführliche Beteiligungs-Exposé erhalten Interessenten unter anfrage@newe-real-estate.com bei entsprechender Mailanfrage. Das Unternehmen wird von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt begleitet.

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