Overblog
Folge diesem Blog Administration + Create my blog
24. Juni 2020 3 24 /06 /Juni /2020 06:02

Durch die Auflösung eines Unternehmens wird weder die Rechtspersönlichkeit noch die Handlungsfähigkeit der GmbH vernichtet, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), solange die Auflösung als Löschung nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Trotz Auflösung bleibt die Gesellschaft – zum Beispiel in einem Gerichtsprozess – parteifähig. Die Firma bleibt im Fall der Auflösung erhalten, jedoch ist ihr ein Zusatz wie "i. L." oder "i. Abw." ( = in Liquidation ) beizufügen, der auf die Abwicklung hindeutet.

Die Gesellschafter bestellen einen Liquidator ( = Geschäftsführer der Abwicklung ). Der Liquidator ist zum Handelsregister anzumelden und wird sodann vom Amtsgericht zum Abwickler bestellt. Der bisherige Geschäftsführer kann die Funktion des Liquidators übernehmen. Der oder die Liquidatoren haben für den Beginn der Liquidation eine Liquidationseröffnungsbilanz sowie einen die Eröffnungsbilanz erläuternden Bericht aufzustellen. Über die Feststellung der Liquidationsbilanz beschließen die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung.

Aufgabe der Liquidatoren ist es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, Forderungen einzuziehen und das aktive Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen, § 70 GmbHG. Wichtig ist, dass der Liquidator eine möglicherweise bevorstehende Insolvenz der GmbH i. L. im Auge behält und gegebenenfalls seiner Insolvenzantragspflicht nachkommt, die auch während der Liquidation besteht, § 64 GmbHG. Werden neue Rechtsgeschäfte eingegangen, müssen diese im Dienst der Abwicklung stehen.

Die Liquidationsbilanz ist später bei dem eigenen Finanzamt einzureichen und gleichzeitig sind die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern zu begleichen. Danach kann mit notarieller Urkunde die Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister beantragt werden. Die Löschung der Gesellschaft darf erst mit Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Liquidationsverfahrens erfolgen. Erst wenn alle Rechtsangelegenheiten – z.B. auch laufende Gerichtsprozesse – erledigt sind, darf die Löschung im Handelsregister erfolgen. Das Finanzamt muss der Löschung zustimmen. Weitere Auskünfte erteilt der Gesellschaftsrechtler Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

 

Diesen Post teilen
Repost0
16. Juni 2020 2 16 /06 /Juni /2020 17:38

 

Die im Frühjahr 2020 von erfahrenen Unternehmern gegründete Z.E.M. Project International GmbH hebt sich durch ihren besonderen Geschäftszweck von anderen Gesellschaften dadurch ab, dass sie eine reine Finanzholding ist, deren Tätigkeitsfeld das Kaufen, Halten und Verwalten von Unternehmensanteilen ist; d.h. im Fokus des Unternehmens steht vorrangig die Führung von Unternehmen und  Gewinnerzielung durch Beteiligung an anderen deutschen oder internationalen Unternehmen.

Anleger sind seit geraumer Zeit einer unerfreulichen Nachrichtenlage ausgesetzt: Zinsen dümpeln nahe Null oder als Minus-Zinsen; Aktienkurse und Immobilienpreise bewegen sich nahe Rekordniveau; dazu immer wieder der Evergreen mit Fragezeichen: „Stabilität des Euro" und Überschuldung der europäischen Südstaaten, darüber hinaus das Schlagwort „CoronaKrise !" Regierungen verschulden sich in bis vor Kurzem undenkbare Höhen und zusätzlich werden Deflationsängste geschürt !

Der Z.E.M. Project International GmbH geht es in erster Linie darum, in Branchen das Kapital der Anleger dort zu investieren, wo sich die Geschäftsmodelle vom allgemeinen Trend absetzen und da gelten atypische Geschäftsmodelle als aussichtsreich. „Atypisch ist hier wörtlich gemeint: Anlageschwerpunkte sind Unternehmen im Bereich der Edelmetalle, Pfandleihhäuser, Filmproduktionen (Erotik) und auch Casinos, Wettbüros sowie Lotto-Unternehmen. Letztere Branche ist besonders interessant, weil sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weitaus weniger leidet, als alle anderen. 

Mega Lotto World Ltd", als operative Gesellschaft, wird in unserem Auftrag zeitnah mit dem international anerkannten Online-Lotterie-Entwickler ZEAL Network DE, Hamburg, kooperieren. Das Ziel dieser Kooperation ist die gemeinsame Entwicklung mit anschließender Präsentation einer neuen, weltweit einzigartigen und exklusiven Würfel-Online-Lotterie, nämlich ein „Mega Dice Lotto"  (Würfel-Lotto ) Eine Lotterie, die sich an einem der ältesten und populärsten Glücksspiele orientiert, dem Würfel ! Es handelt sich hierbei um eine Lotterie mit festen Quoten und einer sensationellen Gewinnwahrscheinlichkeit von 1::28.000. Aus diesem Grunde sichern wir die hohe Gewinnwahrscheinlichkeit durch den Abschluss einer speziellen Gewinnspielversicherung ab. Mit diesem neuartigen Spielsystem schließen wir die Versorgungslücke zwischen den herkömmlichen Lotto-Angeboten, wie z.B. 6 aus 49, EuroJackpot, EuroMillions, Powerba[l usw. Diese Lotterien beziehen ihre Attraktivität aus sehr hohen Jackpots, jedoch auf Kosten der Gewinnwahrscheinlichkeit. 

Anleger können bei der Z.E.M. Project International GmbH grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 20.000 mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 6 % p.a. zeichnen, sofern zu den Erwerbsbeteiligungen Immobilien gehören. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem Zinssatz: von 5 % p.a. angeboten. Auch festverzinsliche Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten und Zinssätzen können gezeichnet werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Zinsertrag ist jedoch nicht garantiert und kann auch niedriger ausfallen. 

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und keine Volumenbeschränkung.

Direkte Unternehmensbeteiligungen als Gesellschafter an der Z.E.M. Project International GmbH sind nach persönlicher Rücksprache ebenfalls möglich.

Diesen Post teilen
Repost0
9. Mai 2020 6 09 /05 /Mai /2020 12:01

Dr. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) weist darauf hin, das coronabedingte Beratungskosten mit bis zu 80% ( max. Euro 4.000,- ) als nicht rückzahlbarer Zuschuss von der BAFA ( Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn ) gefördert werden können. So ist am 3. April 2020  eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5. Das Formular zur Antragstellung finden Unternehmer unter dem Link :  https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

„Ab sofort können Unternehmen einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. 

Das Bundesamt weist darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht.

Sofern sich vor Beginn einer Beratung nach dem neuen Corona-Modul abzeichnet, dass es sich entgegen Ihrer Angaben bei der Antragstellung um kein von der Corona-Krise geschädigtes Unternehmen handelt, sollten Sie Ihren Antrag stornieren. Nach einer bereits begonnen „Corona-Beratung“ kann keine Umwandlung in eine allgemeine, spezielle oder Unternehmenssicherungsberatung mehr erfolgen. Folglich müsste der Antrag abgelehnt werden. Sie können gegebenenfalls einen neuen Antrag nach den bisherigen Modulen der bestehenden Richtlinie stellen.

Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden. 

Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten können. Den Fokus unserer Arbeit setzen wir momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung.“ Weitere Informationen können bei Dr. Werner über die Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenfrei erfragt werden.

Diesen Post teilen
Repost0
3. Mai 2020 7 03 /05 /Mai /2020 16:33

Nächster Finanz-Seminartermin: Donnerstag, am 17. Sept. 2020 in Göttingen "Kapitalbeschaffung und Finanzierungen für Unternehmen und alle Branchen ohne Banken"

Finanzierungs-Seminar mit allen BaFin-freien und prospektfreien Themen :

Kapital und Finanzierung ohne Banken über die Kapitalbeschaffungsmärkte auch in Zeiten der internationalen Coronakrise und

das öffentliche Angebot (Kapitalmarktemission) zur Investoren- und Kapitalgewinnung, Kapitalbeschaffung zwecks Finanzierung von Immobilienprojekten -

Bilanzoptimierung und Steuervorteile - "Small-Capital-Finanzierung" ab € 50.000,- für kleine Betriebe ohne BaFin unter Berücksichtigung des Kleinanlegerschutzgesetzes und das Pre-IPO bis zu € 250 Mio. sowie

die Beschaffung von Sanierungskapital


mit Dr. jur. Horst Werner, Kapitalmarktexperte und Finanzjurist, www.finanzierung-ohne-bank.de ,Göttingen
     
Dargestellt werden die stille Beteiligung, das Genussrecht, die Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen ( Anleihen ) als kapitalmarktorientierte Finanzierungsinstrumente, das Nachrangdarlehen und das partiarische Darlehen bzw. das BaFin-prospektfreie grundschuldbesicherte Darlehen sowie das sogen. Direktinvestment
             
Der Ablauf einer Beteiligungs-Finanzierung: Vorbereitung und Durchführung sowie Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    
Finanzkommunikation, Kapitaleinwerbung und Gestaltung von Exposé- und Prospektunterlagen als Mittel der Investorengewinnung und Eigenkapitalbeschaffung
       
Online- und Offline-Werbestrategien u.a. in den sozialen Medien zur praktischen Umsetzung der Kapitalbeschaffung (Zielgruppenansprache, Marktkontakte, Internetmarketing, Anzeigen-Kampagnen etc.)
    Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Donnerstag, am 17. Sept. 2020 in Göttingen
Seminarhaus Göttingen, Groner Landstr. 3, 37073 Göttingen ( 3 Minuten Fussweg vom Bahnhof )


Teilnahmegebühr:
€ 199,- inkl. USt;
jeder weitere Teilnehmer € 159,- inkl. USt

Anmeldung unter dem Link :  http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_Unternehmensfinanzierung_Anmeldung.php

Diesen Post teilen
Repost0
28. April 2020 2 28 /04 /April /2020 08:26

Sich bei Banken oder am Kapitalmarkt finanzierbar machen : Bilanzrechtliches Haftkapital ( = Eigenkapital ) als Equity-Mezzanine ( = stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital ) am freien Kapitalmarkt von Privatinvestoren beschaffen, rät Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Mit weiterem privaten Investorenkapital die Eigenkapitalquote verbessern und das Rating erhöhen durch eine Kapitalbeschaffung von privaten Kapitalgebern zur Unternehmensfinanzierung ohne Stimmrechtsverwässerung mit einflußlosem Nachrang-Kapital oder partiarischen Privat-Darlehen ( als wirtschaftliches Eigenkapital ) ab 3,5 % Zinsen p.a. ist das Ziel vieler KMU-Unternehmen. Je besser die Bonität eines Unternehmens, desto weniger Eigenkapital muss eine Bank für die Kreditausleihungen zurücklegen. Diesen Vorteil geben die Banken über günstigere Konditionen an die kreditnehmenden Unternehmen weiter. Die Creditreform stellt z.B. zur Bemessung der Bonität einen sogen. Crefo-Score als vergleichbaren Bonitätsindex zur Verfügung.

Die Dr. Werner Financial Service AG hilft bei der Umsetzung der Bilanzoptimierung und bei der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung bzw. Finanzierung.

Neue Liquidität, Umschuldungen, Umfinanzierungen, Kredit- und Darlehensablösungen mit Privatkapital ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe / Aufhebung von Bürgschaftsverpflichtungen bei der Hausbank und die Freigabe von verpfändeten Wirtschaftsgütern / abgetretenen Forderungen zwecks Neufinanzierung und Bilanzstruktur-Verbesserung sind wichtige zukunftsfördernde Maßnahmen. Unternehmen verbessern dies mit einer bankenunabhängigen Privatplatzierung zur Erhöhung der Eigenkapitalquote und optimieren die Bonität und das Rating des Unternehmens zu Gunsten einer stärkeren Gesamtfinanzierungsfähigkeit in der Zukunft.

BaFin-konformes Mezzaninekapital ( stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, partiarisches Darlehenskapital, Direktinvestments, prospektfreies, grundschuldbesichertes Darlehenskapital od. unbesichertes Nachrangdarlehenskapital etc. ) oder offenes Beteiligungskapital von privaten Investoren beschaffen: Liquidität für Unternehmen ohne Banken zur Kapitalversorgung ist das Kerngeschäft der Dr. Werner Financial Service AG seit 35 Jahren ! Wir beraten zur besten Nutzung der BaFin-freien Prospektausnahmen des Vermögensanlagengesetzes und stellen den Unternehmen sämtliche Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen zur Verfügung. Auskünfte erteilt dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de. Vollfinanzierungen mit privatem Anlegerkapital sind mit verschiedenen Finanzinstrumenten möglich !

Das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital wird mit einer Privatplatzierung am außerbörslichen Kapitalmarkt durch bankenunabhängige Privatgelder erhöht. Die sich dann daraus ergebende Eigenkapitalquote hat mit ihrem doppelten Leverage-Effekte ( Hebelwirkung ) bei der Eigenkapitalrentabilität und bei der Gesamtfinanzierungsfähigkeit von Unternehmen eine herausragende Bedeutung. Die Eigenkapitalquote ist die Bilanzkennziffer, die den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens anzeigt. Je höher diese Bilanzkennziffer mit dem Haftkapital ( = Eigenkapital ) ist, desto größer ist die Kreditwürdigkeit ( = Bonität ) eines Unternehmens. Mit dem Eigenkapital läßt sich nicht nur über ergänzendes Fremdkapital die Finanzierungssumme eines Unternehmens nach oben hebeln, sondern gleichzeitig wird durch den ermöglichten Kreditkapitaleinsatz die Eigenkapitalrendite gesteigert. Es können also zweifache Leverage-Effekte gleichzeitig entstehen und die Investitionssumme durch ergänzende Kreditfinanzierung steigern sowie dadurch den Eigenkapitalgewinn erhöhen. Dazu das folgende Berechnungsbeispiel:

Bankkredit-technisch wird in der Regel eine Eigenkapitalquote von mindestens 20% gefordert. Wer also mit einer Finanzinvestition von z.B. Euro 1 Mio. ( davon Euro 200.000,- Eigenkapital ) einen Netto-Jahresertrag ( nach Abzug der Fremdkapitalkosten ) von z.B. Euro 50.000,- erzielt, erwirtschaftet damit bezogen auf den Eigenkapitaleinsatz eine Eigenkapitalrentabilität von 25%. Die Investitionshöhe von Euro 1 Mio. wurde nur über die Finanzierungsfähigkeit durch den Eigenkapitaleinsatz ermöglicht. Ergebnis: Investitions- bzw. Finanzierungsvolumen ( mal 5 ) und Eigenkapitalrendite ( ebenfalls mal 5 ) wurden gleichzeitig nach oben gehebelt. Das verbessert die Bonität und das Rating jedes Unternehmens. Weitere Auskünfte erteilt dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

„Debt-Equity-Swap“ ( = Schuldumwandlung )

möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :

Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.
Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten.

Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der

Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital

Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in

stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital als Eigenkapital

regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes, ohne Notar und somit nahezu ohne Aufwand möglich. Auch hierzu erteilt Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de )

Diesen Post teilen
Repost0
23. April 2020 4 23 /04 /April /2020 01:24

Das Kapitalmarktrecht ( vornehmlich mit dem KWG, dem WpPG und dem VermAnlG ) stellt die Gesamtheit aller Normen und Grundsätze dar, die die Ausgabe und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarktes mit bankenunabhängigem (Eigen-)Kapital und der Wirtschaft mit Bankkreditkapital zum Ziel haben. Wer gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf in Deutschland grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis ( § 32 Abs. 1 KWG ) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 

Bei Kapitalmarkt-Emissionen in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als eine rechtsfähige, sich selbst finanzierende deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main ( Abteilung Wertpapier-/Kapitalmarktaufsicht ) und Bonn (Abteilung Banken- und Versicherungsaufsicht ) als Aufsichts- und Genehmigungbehörde zuständig. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung gemäß dem § 54 Kreditwesengesetz (KWG ).

Die Rechte der BaFin sind jedoch auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Zentrale Rechtsgrundlage für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz ( KWG ). Die BaFin überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorgaben des KWG betreffend Kredit- und Geldinstitute zu jeder Zeit. Bei fragwürdigen Aktivitäten von ausländischen Unternehmen ( mit einem Sitz in einem anderen EU-Staat ) auf dem deutschen Kapitalmarkt informiert die BaFin die jeweils zuständigen ausländischen EU-Aufsichtsbehörden. Es gilt dann grundsätzlich europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht, das zur Vereinheitlichung des Rechts in den Nationalstaaten der EU geschaffen wurde.

Die Kontroll- und Eingriffsrechte der BaFin sind beschränkt auf deutsche Unternehmen und Dienstleister, die öffentlich am deutschen Kapitalmarktgeschehen mit einem werbenden Angebot teilnehmen.

(1): Ein Angebot liegt vor, wenn die Bekanntgabe weitergehender, nicht lediglich werblicher Informationen in Bezug auf die Finanzinstrumente z.B. auf der Internetseite des Emittenten erfolgt; also Konditionen, Ausstattungsmerkmale und Angebotsbedingungen der Vermögensanlagen bzw. Wertpapiere bekannt gegeben werden, die den Anleger in die Lage versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung der beschriebenen Wertpapiere bzw. Vermögensanlagen zu entscheiden.

(2): Die Öffentlichkeit ist gegeben, wenn das Angebot gegenüber dem allgemeinen Publikum platziert wird. Unter dem Begriff „Publikum“ ist eine Mehrzahl von unbekannten Einzelpersonen zu verstehen. Ein öffentliches Angebot setzt also voraus, dass die Finanzinstrumente gegenüber den allgemeinen, breitgestreuten, nicht identifizierten Anlegerkreisen – also im Einzelnen nicht bekannten Personen – beworben werden. Die Öffentlichkeit eines Angebots ist also nur dann gegeben, wenn kein fest bestimmter ( namentlich nicht aufgelisteter ) und unbekannter Personenkreis beworben wird. Danach ist jedes Angebot und jede Bewerbung in den Online-Medien und/oder Offline-Medien ( Printmedien ) eine sogen. öffentliches Angebot, da die Adressaten des Angebots dem Anbietenden nicht von Person bekannt sind und es sich nicht um einen „fest bestimmten, namentlich identifizierbaren Personenkreis“ handelt.

Die Hauptaufgabe der BaFin ist also nicht nur die Aufsicht über Banken und Versicherungen
( BaFin-Abteilung in Bonn ) , sondern auch die Aufsicht über den Handel mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten ( BaFin-Abteilung in Frankfurt/Main ) in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden. Als (finanz-)marktorientierte Anstalt ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten gleichermaßen verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten, Fonds etc.. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.

(3): Aufgrund von § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) kann die BaFin gegen deutsche Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben, aber die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht haben, oder solche Geschäfte betreiben, die nach § 3 KWG verboten sind. Gegen unerlaubte Investmentgeschäfte besteht für die BaFin eine Eingriffsbefugnis gemäß den §§ 15 und 16 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

(4): Finanzinstrumente wie Darlehen dürfen gewerblich nur von lizensierten Banken oder von sonstigen Unternehmen nur nach den Regeln des Wertpapierprospektgesetzes (z.B. Anleihen, Aktien ) oder nach dem Vermögensanlagengesetz ( z.B. Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen, Genussrechte etc. ) ausgegeben werden, um Kapital aufzunehmen. Hierzu zählen formalisierte Finanzinstrumente, aber keine individuell ausgehandelten Darlehensverträge, wenn diese einen Einmaligkeitscharakter haben.

Keine Einschränkung besteht für die sog. passive Dienstleistungsfreiheit, d. h. das Recht der im Inland ansässigen Personen und Unternehmen, aus eigener Initiative Dienstleistungen eines ausländischen Anbieters nachzufragen. Geschäfte, die aufgrund der Initiative des Kunden zustande gekommen sind, führen damit nicht zur Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG.

Verstöße gegen das KWG oder die Prospektgesetze sind verwaltungsrechtlich, strafrechtlich und zivilrechtlich gem. den §§ 1, 3, 37, 54 Kreditwesengesetz sanktioniert. Die unzulässige Tätigkeit kann durch sofort vollziehbare Verfügung untersagt, strafrechtlich mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet und zivilrechtlich für nichtig erklärt werden. Inwieweit derartige Sanktionen auch von der ESMA oder der zypriotischen Kapitalmarktaufsicht ausgesprochen werden könnten, ist hier zwar nicht bekannt ( aber sehr wahrscheinlich ) und konnte in der kurzen Zeit nicht per Auskunftsersuchen an die ESMA eruiert werden.

Die Tätigkeiten von Banken unterliegen somit in Deutschland und allen anderen EU-Staaten einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehaltsrecht, das heißt, wer Bankgeschäfte ( z.B. Finanzinstrumente wie Darlehen etc. oder Finanzdienstleistungen ) gewerblich anbieten will, benötigt eine Genehmigung der BaFin oder der sonstigen zuständigen EU-Kapitalmarktaufsichts-Behörden. Während der gesamten Dauer der Geschäftstätigkeit unterliegen Finanzinstitute der fortlaufenden Aufsicht der BaFin. Damit soll im Wesentlichen die Solidität des Finanzmarktes sichergestellt werden.

Wer im Geltungsbereich des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) Bankgeschäfte in dem in § 1 Abs. 1 KWG bezeichneten Umfang betreiben will, bedarf somit grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG.

(B)  Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Bankgeschäften - Das Herkunftslandprinzip bei Kapitalmarktgeschäften

Bei grenzüberschreitenden Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum gilt das sogen. Herkunftslandprinzip. D.h. es kommt das Recht des jeweiligen Heimatstaates des Unternehmens zur Anwendung, soweit nicht europäisches Recht Priorität besitzt.Bei ausländischen Unternehmen ist immer nur dann von einer Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG auszugehen, wenn das ausländische Unternehmen beabsichtigt, sich in Deutschland ( selbst oder über Vermittler mit Marketingaktivitäten ) zielgerichtet an den Markt zu wenden, um gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig die in § 1 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Bankgeschäfte und/oder die in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG aufgeführten Finanzdienstleistungen anzubieten.Dies gilt entsprechend für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die gemäß § 53 KWG durch eine Zweigstelle oder vom Ausland aus eine faktische Tätigkeit im deutschen Inland mit Bankgeschäften betreiben wollen, und auch für den Fall, dass entsprechende Dienstleistungen grenzüberschreitend vom Ausland aus angeboten werden (vgl. Abschnitt 6.1 des BaFin-Merkblatts über die Erlaubnispflicht von grenzüberschreitenden Geschäften : https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_050401_grenzueberschreitend.html ). Gemäß § 53b KWG dürfen Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nur unter bestimmten Voraussetzungen ihre Dienstleistungen über eine Zweigstelle oder grenzüberschreitend auch ohne Erlaubnis der Bundesanstalt im Inland erbringen (vgl. Abschnitt 6.2 dieses Merkblatts).Für Unternehmen aus den EU-Staaten besteht - unter den Voraussetzungen des § 53b KWG (sog. Notifizierungsverfahren/ Europäischer Pass) - dagegen neben der Möglichkeit der Errichtung einer Zweigniederlassung (§ 53 b Abs. 2 KWG) auch die Möglichkeit des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs - ohne entsprechende inländische Präsenz - (§ 53b Abs. 2a KWG), wenn das ausländische Unternehmen eine entsprechende Bank-Erlaubnis in seinem Herkunftsland ( = Heimatstaat ) besitzt.

Die europäische Kapitalmarktaufsicht wird von der European Securities and Markets Authority (ESMA)  ( = siehe https://www.esma.europa.eu/  mit der Mail-Adresse info@esma.europa.eu ) ausgeübt. Über die Bedeutung der ESMA informieren die Webseiten : https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies/esma_de und die https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies/esma_de#%C3%BCberblick .

Aufgabe der ESMA-Behörde mit Sitz in Paris ist es, gemäß Art. 1 Abs. 5 Satz 1 ESMA-VO ( vom Nov. 2010 ), das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der EU-Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beiträgt. Dazu ist sie u.a. befugt, der EU-Kommission Vorschläge für Verordnungen vorzulegen, oder gegenüber nationalen Behörden sowie in besonderen Fällen einzelnen Marktteilnehmern gegenüber direkt aktiv zu werden.

Falls sich das ausländische Unternehmen in Deutschland zielgerichtet und aktiv an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig Darlehensverträge anzubieten, geht die BaFin grundsätzlich von dem erlaubnispflichtigen Betreiben des Kreditgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) aus.

Sofern dagegen nur bereits bestehende Kundenbeziehungen weitergeführt werden oder die Initiative zum Abschluss der Kreditverträge von vornherein von dem Kunden ausgeht, wie dies bei den großen Geschäftskunden bzw. institutionellen Anlegern regelmäßig der Fall ist, führt dies nicht zu einer Erlaubnispflicht (passive Dienstleistungsfreiheit).

Auch für die Geschäfte, denen ein individueller Unterschriftsvertrag zugrunde liegt, kommt es entscheidend darauf an, auf welche Art und Weise der Vertrag zustande gekommen ist, d. h. „ob sich das ausländische Beteiligungs-Unternehmen zuvor zielgerichtet an den deutschen Markt gewandt hat, um hier seine Dienstleistungen anzubieten. Maßgebend ist dabei, ob die Initiative von dem ausländischen Unternehmen oder dem deutschen Emittenten ausgegangen“, so die BaFin. Weitere Auskünfte erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Diesen Post teilen
Repost0
25. Februar 2020 2 25 /02 /Februar /2020 08:20

Die Fa. alpha drilling & production GmbH wurde im November 2013 in Hamburg gegründet, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Seit 2014 entwickelt, konstruiert und baut die Fa. alpha drilling & production GmbH mit Sitz in Lüneburg ( HRB Nr. 204769 des Amtgerichts Lüneburg ) innovative Bohranlagen und Sonderfahrzeuge, zugeschnitten auf die Anforderungen der Kunden. Das Unternehmen erreicht durch die integrierte CNC-Zerspannung/Dreherei, Schweißerei und der Lackiererei eine sehr hohe Fertigungstiefe, was zu großen Deckungsbeiträgen sowie eine extreme Flexibilität führt. Das Unternehmen hat ein eingezahltes Stammkapital von Euro 50.000,-; aktuelle Umsätze in 2019 Euro 2,15 Mio..

Der Garant für den Erfolg der ADP GmbH in der Eigenproduktion der Bohranlagen ist der kontinuierliche Knowhow-Transfer, gewonnen aus den gesammelten Erkenntnissen von Reparaturen und Umbau von hersteller- und generationsübergreifenden Bohranlagen.

Die alpha drilling & production GmbH ( abgekürzt ADP GmbH https://adp-drilling.de/ ) bietet Ihren Kunden einen Mehrwert durch die Fertigungsmöglichkeiten, vielfältige Kompetenzen sowie den Willen, auf die speziellen Anforderungen und individuelle Bedürfnisse unserer Auftraggeber eingehen zu können.

Die Bohranlagen und der Fahrzeugbau mit dem Bohr-Equipment sind entwickelt. Die ausgelieferten Anlagen sind bei den Kunden erfolgreich im Einsatz. Zu den Kunden gehören namenhafte Bohr- und Bauunternehmen aus der D-A-CH Region sowie den BeNeLux Staaten. Die Auftragsbücher der ADP GmbH sind sehr gut gefüllt.

Der Gründer und Geschäftsführer, Herr Jens Möllering (45J.) ist seit 29 Jahren in der Drilling-Branche tätig. Gestartet als Maschinenbaumechaniker waren seine weiteren beruflichen Stationen Einkauf, Qualitätssicherung, nationaler und internationaler Vertrieb sowie Mitglied in der Geschäftsleitung. Seine letzte Station vor der Gründung von alpha drilling & production GmbH war die Geschäftsführung einer Konzerntochter eines der größten deutschen Spezialtiefbau- und Brunnbaugruppen.

Die Maxime der ADP GmbH lautet „drilling is our passion“ : Bohren zur Entdeckung von Wasserbrunnen, von Thermalquellen, Geothermie-Anlagen, Einbringung von Erdwärmesonden Baugrunduntersuchungen etc.

Die Aufgabenstellung lautet nun bei den großen Auftragsüberhängen die Wandlung vom Einzelfertiger zum Serienfertiger zu vollziehen. Dies bedeutet im Wesentlichen. den weiteren Aufbau von Produktionskapazitäten zu bewerkstelligen, um die bereits vorhandenen Aufträge schneller, kostengünstiger und effizienter abzuwickeln.

Zur Beteiligung können die Stille Gesellschaftsbeteiligung ab Euro 10.000,-, Mindestlaufzeit: 5 Jahre, Grunddividende: 5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses vereinbart werden. Die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre, Grunddividende: 5,5 % p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses erhältlich. Die in Aussicht gestellten Erträge sind nicht gewährleistet und können auch niedriger ausfallen.

Es können auch Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 3 Jahre bei einem Zinssatz: von 4,5 % p.a. gezeichnet werden. Ferner wird eine Anleihe als Namensschuldverschreibung  ab Euro 10.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einer Festverzinsung von 5 % p.a. angeboten. Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können.

Potentielle Kapitalanleger nehmen bitte einen ersten Kontakt zu dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Jens Möllering unter der Mailadresse j.moellering@adp-drilling.de   auf. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Diesen Post teilen
Repost0
21. Februar 2020 5 21 /02 /Februar /2020 11:40

Dr. Horst Werner aus Göttingen hat seit 1983 eine positive berufliche Leistungsbilanz und hat am freien Kapitalmarkt viele hervorragende Ergebnisse erzielt.

Dr. jur. Horst Werner als Wirtschafts-, Gesellschafts- und Bankjurist ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) weist somit am Finanzmarkt eine vorzeigbare Leistungsbilanz auf. Seit 1983 haben Dr. Werner und seine Partner mehr als 700 mittelständische Unternehmen mit BaFin-Kapitalmarktprospekten an die Beteiligungs- und Kapitalmärkte geführt und mehreren hundert Unternehmen mit einer Beteiligungskonzeption bei einer Small-Capital-Finanzierung geholfen. Bei der Kapitalbeschaffung wurde ein Volumen von über Euro 7 Mrd. betreut und in der Platzierung beratend begleitet.

Die Ausgabe kapitalmarktorientierter Finanzinstrumente ( Emittentenprivileg ) oder die Vermittlung derselben erfordern besondere Sachkunde. Wer mit Wertpapieren gewerblich handeln oder Finanzinstrumente vermitteln oder für andere verwalten möchte, benötigt deshalb dazu eine besondere gewerbliche Erlaubnis. Die Erlaubnis- und Zulassungsregeln sind in den kapitalmarktrechtlichen Gesetzesvorschriften festgeschrieben ( § 34 f GewO und § 32 KWG ). Hierzu bot Dr. Werner stets die entsprechende Gewerbe- und BaFin-Beratung.

Mit innovativen, zukunftsorientierten Konzepten, unternehmensspezifischen Lösungen und einer konsequent mandanten- und erfolgsorientierten Arbeitsweise ist die Dr. Werner Financial Service AG zu einem der führenden Dienstleister im Bereich der Banken- und BaFin-freien Unternehmensfinanzierung, der Mezzaninefinanzierung, des Going-Public- und Corporate-Finance-Consulting mit zahlreichen Kontakten am Kapitalmarkt geworden.

Die Kompetenz und die Erfahrung der Capital-Consultants um Dr. Werner sind durch zahlreiche Publikationen und Referenzen von mittelständischen Unternehmen nachweisbar ( http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Referenzen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AGBeste_Referenzen_zu_Finanzierungs_Dienstleistungen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AG.php ). Gerne können Interessenten auch den 67-seitigen Pressespiegel als Leistungsbilanz und eine Publikationsliste mit den Büchern und Ratgeber-Broschüren anfordern.

Dr. Horst Werner hat in den vergangenen (mehr als) drei Jahrzehnten Kapitalbeschaffungs-Massnahmen in allen Beteiligungsformen und BaFin-Beratungen begleitet, von Aktienemissionen über wertpapierverbriefte Genussschein-Beteiligungen und Kommanditgesellschafts-Anteilen bis hin zu Genossenschaftsanteilen, Stillen Beteiligungen, Vionkulierten Genussrechten, BaFin-prospektfreien, grundschuldbesicherten Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen ( =Anleihen), partiarischen Darlehen und Fondsprospekten. Unternehmen informieren sich in der 74-seitigen Ratgeber-Broschüre "Eigenkapitalbeschaffung mit einem Beteiligungsverkaufsprospekt am außerbörslichen Kapitalmarkt" über die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung. Interessenten können die kostenlosen Informationsunterlagen zur Eigenkapitalbeschaffung und Referenzen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de anfordern.

Daneben unterstützt der Kapitalmarktberater Dr. Werner seit vielen Jahren Vertriebe durch Vorträge, Seminare und Schulungen von Finanzdienstleistern. Informieren Sie sich ausführlich in der Ratgeber-Broschüre "Erfolgsregeln und Verkaufsstrategien für Finanzdienstleister" (80 Seiten). Auch Unternehmen werden seit mehr als zwei Jahrzehnten bei der Platzierung über das Internet ( www.anleger-beteiligungen.de ) und auf Unternehmenspräsentationen und durch eine intensive Emissionsmarketing-Beratung in den sozialen Medien wie Twitter, LinkedIn, Facebook etc. ( www.investoren-brief.de ) gefördert. Interessante Einblicke in den Entwurf von Bilanzstrategien und der Bilanzoptimierung bietet Ihnen unsere Ratgeber-Broschüre "Bilanzstrategien und Bilanzoptimierung für mittelständische Unternehmen". Weitreichende Informationen zur Finanzierung des Unternehmenskaufs und -verkaufs und zur Regelung der Unternehmensnachfolge können per Mail unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de erfragt werden.

Diesen Post teilen
Repost0
20. Februar 2020 4 20 /02 /Februar /2020 15:47

Nächster Finanz-Seminartermin: Donnerstag, am 17. Sept. 2020 in Göttingen "Kapitalbeschaffung und Finanzierungen für Unternehmen und alle Branchen ohne Banken"

Finanzierungs-Seminar mit allen BaFin-freien und prospektfreien Themen :

Kapital und Finanzierung ohne Banken über die Kapitalbeschaffungsmärkte auch in Zeiten der internationalen Coronakrise und

das öffentliche Angebot (Kapitalmarktemission) zur Investoren- und Kapitalgewinnung, Kapitalbeschaffung zwecks Finanzierung von Immobilienprojekten -

Bilanzoptimierung und Steuervorteile - "Small-Capital-Finanzierung" ab € 50.000,- für kleine Betriebe ohne BaFin unter Berücksichtigung des Kleinanlegerschutzgesetzes und das Pre-IPO bis zu € 250 Mio. sowie

die Beschaffung von Sanierungskapital


mit Dr. jur. Horst Werner, Kapitalmarktexperte und Finanzjurist, www.finanzierung-ohne-bank.de ,Göttingen
     
Dargestellt werden die stille Beteiligung, das Genussrecht, die Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen ( Anleihen ) als kapitalmarktorientierte Finanzierungsinstrumente, das Nachrangdarlehen und das partiarische Darlehen bzw. das BaFin-prospektfreie grundschuldbesicherte Darlehen sowie das sogen. Direktinvestment
             
Der Ablauf einer Beteiligungs-Finanzierung: Vorbereitung und Durchführung sowie Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    
Finanzkommunikation, Kapitaleinwerbung und Gestaltung von Exposé- und Prospektunterlagen als Mittel der Investorengewinnung und Eigenkapitalbeschaffung
       
Online- und Offline-Werbestrategien u.a. in den sozialen Medien zur praktischen Umsetzung der Kapitalbeschaffung (Zielgruppenansprache, Marktkontakte, Internetmarketing, Anzeigen-Kampagnen etc.)
    Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Donnerstag, am 17. Sept. 2020 in Göttingen
Seminarhaus Göttingen, Groner Landstr. 3, 37073 Göttingen ( 3 Minuten Fussweg vom Bahnhof )


Teilnahmegebühr:
€ 199,- inkl. USt;
jeder weitere Teilnehmer € 159,- inkl. USt

Anmeldung unter dem Link :  http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_Unternehmensfinanzierung_Anmeldung.php

 

Diesen Post teilen
Repost0
13. Februar 2020 4 13 /02 /Februar /2020 09:16

Finanzbeschaffungs-Veranstaltung am 23. 04. 2020 ( dann wieder am 17. Sept. 2020 ) zur Unternehmensfinanzierung von KMU´s ohne Banken und ohne BaFin-Prospekt entsprechend den gesetzlichen Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetztes ( VermAnlG ) und des Wertpapierprospektgesetzes ( WpPG ) mit der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Bilanzoptimierung und Steuervorteile - Prospektfreie "Small-Capital-Finanzierung" ab € 50.000,- für kleine Betriebe ohne BaFin unter Berücksichtigung der aktuellen BaFin-Ausnahmerichtlinien und das Pre-IPO bis zu € 250 Mio. mit der Beschaffung von Mezzaninekapital.  

Nächster Finanzierungs-Seminartermin: Donnerstag, am 23. April 2020 ( oder am 17. Sept. 2020 ) in Göttingen "Kapitalbeschaffung und Finanzierungen für Unternehmen mit interessanten Zukunftsaussichten ohne BaFin-Prospektpflicht und ohne Banken".

Anmeldung unter dem Link : http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_Unternehmensfinanzierung_Anmeldung.php  . Die Finanz-Seminargebühren beinhalten umfangreiche Seminarunterlagen ( u.a. beispielhafte Exposé- und Prospektunterlagen von betreuten Emissionsunternehmen, Finanzierungs-Fachbroschüren zur Kapitalbeschaffung, zur Finanzmarktkommunikation, zum Mezzaninekapital ), ein Mittags-Menü und Erfrischungs- und Pausengetränke.

Finanzierungs-Seminar mit Referenten aus der Praxis :

Finanzierungs-Workshop zur alternativen Finanzierung für Unternehmen mit ergänzendem Eigenkapital und zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung, Sanierungskapital - innovative Finanzierungsformen ohne Banken, private Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen ohne BaFin-Prospektpflicht gem. § 1 KWG und ohne Volumenbegrenzung, BaFin-prospektfreie Privatplatzierungen,eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital, festverzinsliches Anleihekapital sowie Fördermittel (Förderdarlehen), Förderbeteiligungsgelder und Subventionen sowie die Erläuterung der praktischen Umsetzung einer Kapitalmarktemission in einem Private Placement.

Donnerstag, am 23. April 2020 in Göttingen ( weiterer Termin am 17. September 2020 )
Seminarhaus Göttingen, Groner Landstr. 3, 37073 Göttingen ( 3 Minuten Fussweg vom Bahnhof )
Teilnahmegebühr:
€ 199,- inkl. USt;
jeder weitere Teilnehmer € 159,- inkl. USt

Diesen Post teilen
Repost0

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links