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12. Juni 2011 7 12 /06 /Juni /2011 14:21

Die Innenfinanzierung (Eigenfinanzierung) und die Aussenfinanzierung, erläutert Dr. Horst Siegfried Werner, kann über Kapital der Gesellschafter oder über Bankdarlehen oder über Privatkredite oder über Anleihekapital oder über Beteiligungfinanzierungen von fremden Kapitalgebern durch ein öffentliches Angebot mit BaFin-Genehmigung realisiert werden oder auch im Rahmen einer Small-Capital-Finanzierung bafin-frei ohne Gestattung der Kapitalmarktaufsicht ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) umgesetzt werden. Die Gesellschafterfinanzierung als Innenfinanzierung im weiteren Sinne ( Einlagenfinanzierung mit Stamm- oder Grundkapital ) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Eigentümer bzw. den eigenen Gesellschaftern. Bei der Kapitalzufuhr von aussen fließen die Geldmittel im Rahmen einer sogen. Aussenfinanzierung dem Unternehmen von Dritten als zukünftige Gesellschafter zwecks Kapitalerhöhung zu. Die Beteiligungsfinanzierung ist also gleichzeitig eine Innenfinanzierung als sogen. Eigenfinanzierung und bei der neuen Beteiligung Dritter eine Aussenfinanzierung. Die Eigenfinanzierung findet stets bei der Gründung eines Unternehmens statt. Sie kann sich später im Rahmen von Kapitalerhöhungen für weitere Investitionszwecke wiederholen.


Als Innenfinanzierung bezeichnet man die Gelder zur Finanzierung, die unmittelbar aus den Unternehmensgewinnen durch Thesaurierung im Unternehmen verbleiben oder die aus dem Cash-flow für Investitionen unternehmensintern als Liquidität vorhanden bleiben und die genutzt werden, um z.B. auf eine Aussenfinanzierung durch Bankkredite zu verzichten. Unternehmensinterne Maßnahmen zur Kapitalfreisetzung bilden die Innenfinanzierung: (A) Innenfinanzierung aus Umsatz und Ertrag: Dazu gehören die einbehaltenen Überschüssse ( = Eigenfinanzierung oder auch Selbstfinanzierung ), aus Abschreibungsvorteilen ( Entstehung stiller Reserven ) und aus der Auflösung von Rückstellungen ( = Verminderung von Verbindlichkeits-Positionen ). (B) Zum weiteren entsteht die Innenfinanzierung aus Vermögensumschichtung: Hierzu gehören finanzielle Folgen der Rationalisierung, der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen und die Auflösung gebundener Liquidität bei den sogen. Sale-and-Lease-Back-Verfahren ( Verkauf von Gegenständen an eine Leasinggesellschaft mit anschließendem "Rück-Leasing" ).

Im Rahmen der Aussenfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, materielle Sacheinlagen ( z.B. Immobilien, Maschinen etc.) und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter ( z.B. Patente, Lizenzen etc. ) zu nennen. Für die Einordnung als Außenfinanzierung spielt es keine Rolle, wer die Finanzierungsmittel bereitstellt. Mit dem Begriff der Aussenfinanzierung werden nur die Herkunftsquellen ( = Mittelherkunft ) zusammengefasst, die das Finanzierungskapital zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen seine Investitionen, Aufträge und andere Vermögensgegenstände finanzieren kann. So zählen zur Außenfinanzierung sämtliche Kredite ( Bankkredite oder Investorendarlehen oder Anleihegelder ) in welcher Form auch immer, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Aber ebenfalls als Teil der Aussenfinanzierung werden bei einer Definaition im engeren Sinne Gelder betrachtet, die von Aktionären an eine Aktiengesellschaft für den Erwerb der Aktien gezahlt werden oder Kommanditkapital, welches von Kommanditisten bei einer Kapitalerhöhung überwiesen wird. In allen Fällen werden Gelder bereitgestellt, die von asserhalb des Unternehmens kommen. So ist auch die Erhöhung einer Einlage beispielsweise bei einer Personengesellschaft Teil der Aussenenfinanzierung, weil das Geld von Gesellschaftern kommt, die in der engen Betrachtungsweise des Unternehmens Aussenstehende sind ( Die juristische Person AG erhält von den natürlichen Personen als Aktionäre eine Kapitalzufuhr ).

Der Punkt der Sacheinlage setzt zur Einbringung in die Gesellschaft in der Regel Bewertungen durch einen Sachverständigen bzw. Wirtschaftsprüfer voraus. Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital zur Innenfinanzierung aufbringen, existieren also zwei Möglichkeiten: (a) Die bisherigen Gesellschafter erhöhen selbst ihre Einlage und/oder (b) neue Gesellschafter treten durch ihre Einlage dem Kreis der bisherigen Gesellschafter bei.

Die Kapitalgeber erhalten bei der Beteiligungsfinanzierung grundsätzlich einen Anspruch auf Beteiligung an den Stimmrechten, am Gewinn und Verlust, am Vermögen und am Liquidationserlös. Des weiteren sind die neuen Gesellschafter Träger des Unternehmensrisikos, welches je nach Rechtform z.B. bei den Kapitalgesellschaften auf die Höhe der Einlage beschränkt sein kann. Daneben erlangen die Kapitalgeber Informations-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte.

Die Dauer der Kapitalüberlassung ist grundsätzlich zeitlich unbestimmt oder aber mit einer Fristigkeit versehen. Die Dauer kann – bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (je nach Vertragsgestaltung) - auch kurzfristig sein. Von Vollgesellschaftern wird das stimmberechtigte Haftkapital dauerhaft unter Berücksichtigung des Einlagen-Rückgewährverbots bei der GmbH und der AG zugeführt. Beim Mezzanine-Kapital, das ebenfalls als Eigenkapital bilanziert werden kann, wird regelmäßig eine Fristigkeit der Kapitalüberlassung mit Rückzahlungsverpflichtung vereinbart. Dies gilt z.B. bei stillem Beteiligungskapital oder beim Genussrechtskapital oder beim Anleihekapital. Weitere Informationen - auch zur Kapitalbeschaffung - erteilt dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

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